Das neue Maklergesetz – das sollten Sie wissen

Die Bundesregierung hat Mitte 2020 ein neues Maklergesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz mit dem sperrigen Titel "Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" tritt zum 23. Dezember 2020 in Kraft und betrifft bundesweit die ganze Maklerbranche.

Welche Änderungen sind mit dem neuen Gesetz zu erwarten?

Kleines Modellhaus und Richterhammer

Zunächst einmal betrifft das Gesetz nur den Verkauf von Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen, Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäuser an Privatkäufer. Das bedeutet, dass sowohl Grundstücke als auch Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Immobilien von diesem Gesetz ausgeschlossen sind.

Was sich ändert, ist das Prinzip, nach welchem die Provision für den Makler erhoben wird. In einigen Bundesländern musste der Käufer immer die volle Maklerprovision zahlen, während in anderen Bundesländern derjenige die Provision zahlen musste, der den Makler beauftragt hat. In Bundesländern wie NRW, Bayern oder Baden-Württemberg hingegen wurde die Provision bereits von Beginn an zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Mehr Fairness bei der Maklerprovision

Mit dem neuen Gesetz wird der Bereich der Maklerprovision bundeseinheitlich geregelt. Beim Verkauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist es in Zukunft so, dass die Maklerprovision zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird. Somit wird kein Part übervorteilt und das gesamte System wird fairer und transparenter. Es entfällt somit der Standortvorteil für den Verkäufer. Allerdings sieht das Gesetz eine Ausnahme vor: Der Verkäufer kann freiwillig die gesamten Kosten des Maklers übernehmen. Somit kann der Verkäufer seine Immobilie provisionsfrei anbieten und mehr Interessenten anlocken.

Was das neue Gesetz in Niedersachsen bewirkt

In Niedersachsen war es bereits so, dass es die Option der Provisionsteilung gab. Das bedeutet, dass sich für viele unserer Kunden nichts am Prinzip verändert. Dennoch war es in Teilen Niedersachsens noch immer möglich, die gesamte Provision vom Käufer zahlen zu lassen. Dies ändert sich zum 23. Dezember 2020. Das ist – aus unserer Sicht – auch gut so, da viele Objekte somit für unsere Kunden noch attraktiver werden. Wenn sowohl der Verkäufer als auch der Käufer einen Anteil an der Provision zahlen müssen, ist es für beide Parteien ratsam, einen guten und effizienten Makler zu beauftragen.

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Axel Schrödter Immobilien

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