Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die bisherige starre 65-Prozent-Regel aufgehoben. Eigentümer können grundsätzlich wieder zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen, darunter:
- Wärmepumpe
- Fern- oder Nahwärme
- Biomasseheizung
- Hybridlösungen
- Gas- oder Ölheizung
Wer sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, sollte jedoch die langfristigen Anforderungen berücksichtigen. Für nach dem 29. Juli 2026 eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen müssen künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden. Vorgesehen sind unter anderem mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Bei der Entscheidung sollten deshalb nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch künftige Brennstoffpreise, CO₂-Kosten und die örtliche Wärmeversorgung berücksichtigt werden.